Der Staat fördert Ihre wohltuende Strahlungswärme

bei bestehender Heizanlage

Einzige Voraussetzung: Ihre Heizungsanlage ist mindestens 2 Jahre alt.

Im Zuge Ihrer Sanierungsmaßnahme mit einer naturbo Wand- oder Deckenheizung bekommen Sie auf all die damit verbundenen Maßnahmen seitens der KfW einen Direktzuschuss von mindestens 20% auf die förderfähige Bruttosumme (und dazu gehören nicht nur die naturbo-Materialien, sondern auch andere, notwendige Materialien und die Arbeitskosten).

Alternativ können Sie seit 1. Januar 2020 sämtliche Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage von der Steuer absetzen. Hierzu ist dieses Jahr die ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung) in Kraft getreten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie über drei Jahre bei der Einkommensteuererklärung 20% erstattet (bis maximal 40.000 €).

bei Kesselaustausch(= Heizungserneuerung)

Wenn ein alter, nicht austauschpflichtiger Ölkessel gegen eine regenerative Heizquelle (z.B. Wärmepumpe, Scheitholzofen, Pelletheizung, etc.) getauscht wird, erhalten Sie für die komplette Heizungserneuerung inklusive aller verbundenen Maßnahmen eine Förderung von 45%. Bei einem Austausch anderer Bestandsheizungen liegt der Zuschuss zwischen 30 und 35%. Alternativ könnten auch hier Steuer-Rückerstattungen über die ESanMV (siehe oben) beantragt werden.

bei mehreren Sanierungsmaßnahmen

Wenn mehrere Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden, können die Berechnungen im Ergebnis auch ein KfW-Effizienzhaus ergeben. Hierbei gibt es im besten Fall einen Direktzuschuss von bis zu 40% auf die Bruttoinvestitionssumme. Alternativ gibt es wiederum auch ein zinsgünstiges Darlehen (aktueller Zinssatz 0,75%) mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40%. Hierbei ist zu beachten, dass die Förderhöchstsumme bei Einzelmaßnahmen bei 50.000 € und bei Effizienzhäusern bei 100.000 € pro Wohneinheit liegt.

im Neubau

Selbst für Neubauvorhaben haben sich die Fördermittel erhöht. Im Vordergrund stehen zinsgünstige Darlehen inkl. Tilgungszuschüsse bis zu 30.000,00 € je Wohneinheit.

Für alle Dienstleistungen rund um diesen Bereich haben wir ein Expertenbüro als Partner an der Seite, das Sie hierbei vollumfänglich begleitet.

Lassen Sie sich kostenfrei beraten. Und wenn Sie dann unsere Partner beauftragen, bekommen Sie in jedem Fall mehr Förderung, als die Beratung kostet. Bei Interesse schreiben Sie es bitte in unser Anfrageformular.

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